KI-Verordnung: Schulung zur KI-Kompetenz nach Artikel 4

Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt von Anbietern und Betreibern Maßnahmen, die die KI-Kompetenz der Menschen fördern, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten. Dieser Kurs ist genau eine solche Maßnahme — durchgeführt und pro Person dokumentiert: 20 kurze Videolektionen dazu, was KI wirklich ist, wo sie versagt, was niemals hineingehört und was die Verordnung von Ihrem Unternehmen erwartet.

Lektionen20 Videolektionen
DauerCirca 4,3 Stunden
NiveauEinsteiger — keine technischen Vorkenntnisse nötig
Zugang12 Monate ab Anmeldung
FormatVideo on demand, in Ihrem eigenen Tempo
KursspracheVideolektionen auf Englisch. Deutsche Fassung in Vorbereitung.
Preis€169 pro Person

Was verlangt Artikel 4 heute konkret von Ihrem Unternehmen?

Sie müssen Maßnahmen ergreifen, die den Aufbau von KI-Kompetenz bei Ihren Beschäftigten fördern — und bei allen anderen Personen, die in Ihrem Auftrag KI-Systeme bedienen. Auftragnehmer, Leiharbeitskräfte und Freelancer sind ausdrücklich eingeschlossen. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025 und erfasst jede Risikostufe, nicht nur Hochrisiko-Systeme.

Der Wortlaut hat sich 2026 geändert. Der Digital-Omnibus zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, anwendbar seit dem 27. Juli 2026, hat Artikel 4 vollständig ersetzt. Aus der Pflicht, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen, ist die Pflicht geworden, deren Entwicklung zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen müssen Sie ausdrücklich nicht garantieren. Die Hürde liegt niedriger — weg ist sie nicht. Die Frage bleibt dieselbe: Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, und können Sie das belegen?

Die nationalen Marktüberwachungsbehörden beaufsichtigen Artikel 4 seit August 2026. Artikel 4 selbst steht nicht in der Liste des Artikels 99 Absatz 4 und hat deshalb keinen eigenen Bußgeldrahmen. Das Risiko ist ein Nachweisrisiko: Eine dokumentierte Lücke bei der KI-Kompetenz fällt Ihnen in dem Moment auf die Füße, in dem irgendetwas anderes geprüft wird — durch eine Behörde, ein Arbeitsgericht oder einen Großkunden in der Lieferantenprüfung.

Unser Überblick zu Artikel 4 erklärt die Rechtslage ohne Verkaufsargumente.

Kursinhalte im Überblick

  • Was ein KI-System tatsächlich ist und warum es genau diese Antwort erzeugt — das allgemeine Verständnis, das die Kommission als Ausgangspunkt nennt
  • Wo Ihr Unternehmen in der Verordnung steht: Anbieter oder Betreiber, und was daraus jeweils folgt
  • Die Fehlerbilder, die im Arbeitsalltag wirklich Schaden anrichten — Halluzinationen, selbstbewusster Unsinn, unauffällige Verzerrung
  • Prüfroutinen, die auch in einer vollen Woche noch funktionieren
  • Was niemals in einen öffentlichen Assistenten gehört und warum Privat- und Geschäftskonto nicht dasselbe sind
  • Die Verordnung selbst: Risikostufen, Pflichtenträger und was als hohes Risiko gilt
  • Ihre eigenen Regeln: freigegebene Werkzeuge, Umgang mit Daten und der Moment, in dem man besser nachfragt

Vollständiger Lehrplan — alle 20 Lektionen

Jede Lektion ist kurz und in sich abgeschlossen. Arbeiten Sie sie der Reihe nach durch oder springen Sie direkt zu den Abschnitten, die Sie brauchen.

1Was ein LLM wirklich ist
2Tokens und Kontext einfach erklärt
3Warum KI schätzt: Wahrscheinlichkeit statt Nachschlagen
4Stärken: worin KI wirklich gut ist
5Grenzen und typische Fehlerbilder
6Was Halluzinationen sind und wie sie entstehen
7Halluzinationen im Alltag erkennen
8Prüfroutinen, die im Alltag funktionieren
9Wann man dem Modell nicht trauen sollte
10Was Sie niemals einfügen sollten
11Datenverarbeitung: Privat- und Geschäftskonten
12Verzerrung, Fairness und Transparenz
13Rechtliche Grundlagen und Urheberrecht
14Der regulatorische Rahmen
15Die EU-KI-Verordnung erklärt
16Risikokategorien und Pflichten
17Die KI-Regeln des Arbeitgebers kennen
18Freigegebene Werkzeuge richtig nutzen
19Daten am Arbeitsplatz schützen
20Wann man vorher nachfragen sollte

Für wen ist dieser Kurs gedacht?

  • Alle, die im Job mit KI arbeiten — unabhängig von Position und Abteilung
  • Auftragnehmer, Leiharbeitskräfte und Freelancer, die in Ihrem Auftrag KI nutzen: Artikel 4 erfasst sie, die meisten Schulungsprogramme vergessen sie
  • Unternehmen, die eine datierte, personenbezogene Maßnahme brauchen, auf die sie sich berufen können
  • Teams, die bei null anfangen und niemanden mit technischem Hintergrund im Raum haben

Was dieser Kurs nicht leistet

  • Der Kurs allein macht Sie nicht rechtskonform. Konformität mit Artikel 4 sind Ihre Maßnahmen plus Ihre Nachweise — der Kurs ist eine Maßnahme.
  • Ein offizielles EU-Zertifikat für Artikel 4 existiert nicht, und dieser Kurs tut auch nicht so, als gäbe es eines.
  • Er ersetzt nicht die rollenspezifische Schulung einer benannten Aufsichtsperson für ein Hochrisiko-System nach Artikel 14 und Artikel 26 — die hängt vom konkreten System ab.
  • Er schreibt Ihre KI-Richtlinie nicht. Das leistet der Kurs zu Betreiberpflichten und Governance.

Häufige Fragen

Macht dieser Kurs unser Unternehmen konform mit Artikel 4?

Das leistet kein einzelner Kurs. Artikel 4 verlangt angemessene Maßnahmen und deren Nachweis. Dieser Kurs ist eine solche Maßnahme: datiert, personenbezogen und auf die von der Kommission genannten Bereiche zugeschnitten. Die andere Hälfte ist Ihre eigene Dokumentation, wer ihn wann absolviert hat.

Für wen gilt Artikel 4 überhaupt?

Für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen — für ihre Beschäftigten und für jede weitere Person, die diese Systeme in ihrem Auftrag bedient. Auftragnehmer, Leiharbeitskräfte und Freelancer fallen darunter, und zwar auf jeder Risikostufe, vom Marketing-Chatbot bis zum Hochrisiko-System.

Gibt es ein offizielles EU-Zertifikat für KI-Kompetenz?

Nein. Keine Behörde stellt eines aus, und geplant ist auch keines. Wer Ihnen eine EU-KI-Verordnungs-Zertifizierung verkauft, verkauft etwas, das es nicht gibt. Gewicht hat allein ein dokumentierter, datierter Nachweis angemessener und rollengerechter Schulung.

Hat der Digital-Omnibus die Pflicht zur KI-Kompetenz gestrichen?

Nein. Er hat die Hochrisiko-Pflichten auf Dezember 2027 und August 2028 verschoben und Artikel 4 abgeschwächt: von der Pflicht sicherzustellen hin zur Pflicht zu unterstützen. Die Pflicht selbst, ihre Fristen und die nationale Aufsicht bestehen unverändert fort.

Wie lange habe ich Zugang, und verlängert er sich automatisch?

Zwölf Monate ab Anmeldung. Es ist ein einmaliger Kauf, kein Abonnement — es verlängert sich also nichts von selbst. Vor Ablauf erhalten Sie eine Erinnerung und entscheiden dann, ob Sie um ein weiteres Jahr verlängern.

In welcher Sprache sind die Lektionen?

Die Videolektionen sind auf Englisch; eine deutsche Fassung ist in Vorbereitung. Kursseite, Lehrplan und Betreuung sind auf Deutsch. Wenn Englisch für einen Teil Ihres Teams eine Hürde ist, sagen Sie uns das bitte vor dem Kauf.

Jetzt anmelden und sofort auf alle 20 Lektionen zugreifen.

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Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689 und die Fragen und Antworten der Europäischen Kommission zur KI-Kompetenz.

Zuletzt aktualisiert: 17. August 2026